Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs
1. Geltungsbereich
1.1
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten als inhärenter Bestandteil sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Vertragsbeziehungen der Augenweide Kommunikation GmbH (CHE-114.920.717), nachfolgend «Augenweide». Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von Augenweide (nachfolgend «Kunde» oder «Partner») werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Augenweide Vertragsbestandteil.
1.2
Die AGB gelten ausschliesslich und auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung abgeändert werden. Sie gelten auch dann, wenn Augenweide in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt. Anderslautende Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn Augenweide ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Anderslautende Bedingungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von Augenweide ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Es gelten die AGB in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme den geänderten Bestimmungen schriftlich widerspricht.
2. Offertwesen und Vertragsabschluss
2.1
Dem Kunden werden vor Vertragsabschluss schriftliche Offerten und/oder Richtofferten unterbreitet.
2.2
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Augenweide kommt durch die Freigabe/Annahme der (Richt-) Offerte durch den Kunden (E-Mail genügt) zustande. Durch die Annahmeerklärung erklärt der Kunde ausdrücklich die Annahme und inhärente Geltung vorliegender AGB. Augenweide ist berechtigt, vom Kunden mündlich erteilte Auftragsänderungen anzunehmen und auszuführen, wobei daraus resultierende Zusatzaufwendungen zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
2.3
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass soweit in der (Richt-)Offerte nicht explizit anders festgehalten, sämtliche in der (Richt-) Offerte von Augenweide enthaltenen Termine unverbindlich sind. Als verbindlich deklarierte Termine werden per Datum der (Richt-) Offerte veranschlagt und können sich abhängig vom Termin der Auftragserteilung durch den Kunden entsprechend verzögern.
2.4
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass (Richt-) Offerten auf dem Wissensstandes zum Zeitpunkt der Übermittlung des Kostenvoranschlags basieren. Änderungen, welche nicht als Nachtrag zum gelieferten Briefing der Augenweide übermittelt wurden, können zu Terminverschiebungen und zu Mehraufwand zulasten des Kunden führen. Soweit die Änderungen die Realisierung von vereinbarten Leistungen verunmöglichen, wird sich Augenweide bemühen, Alternativlösungen zu suchen und zu offerieren. Die bis dahin geleisteten Arbeiten sind durch den Kunden vollumfänglich zu begleichen. Eine Kostenbeteiligung von Augenweide ist ausgeschlossen.
2.5
Bei vorzeitigem Rücktritt oder Beendigung des Vertrages seitens Kunde, hat er Augenweide die bis dahin bereits geleistete Arbeit zu vergüten und Augenweide vollumfänglich schadlos zu halten.
3. Preise und Kosten
3.1
Die in Richtofferten (wie z. B. Grobbudgets oder Grobkostenschätzungen) sowie in Offerten vermerkten Preisangaben sind (soweit nicht explizit anders schriftlich festgehalten) unverbindliche Richtpreise (in CHF und exklusiv MwSt.). Massgebend ist stets der tatsächliche Aufwand, welcher dem Kunden zum vereinbarten Ansatz in Rechnung gestellt wird. Ist abzusehen, dass die tatsächlichen Kosten die von Augenweide in der Offerte veranschlagten Kosten um mehr als 10 % übersteigen wird Augenweide den Kunden frühestmöglich auf diesen Umstand und die daraus folgenden Mehrkosten hinweisen. Zusatzkosten gelten als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von 10 Werktagen nach erfolgtem Hinweis schriftlich widerspricht. Die Parteien werden im Falle des Widerspruchs die weitere Abwicklung des Projekts in guten Treuen diskutieren.
3.2
Ergibt sich im Rahmen der Vertragsabwicklung, dass sich der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang erweitert, so wird Augenweide eine Nachkalkulation und eine neue (Richt-) Offerte erstellen oder den Kunden über die Zusatzkosten für die ergänzenden Leistungen informieren. Die bis dahin angefallenen Kosten für getätigte Leistungen sind durch den Kunden vollumfänglich zu begleichen.
3.3
Verbrauchsmaterial, Spesen und von Dritten bezogene Lizenzen (nachfolgend «Drittlizenzen ») sind grundsätzlich nicht in den veranschlagten Kosten inbegriffen und werden von Augenweide zu marktüblichen Konditionen eingekauft und dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Sämtliche Auslagen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung werden seitens Kunden der Augenweide ersetzt. Zusatzaufwände werden dem Kunden gemäss dem effektiv erforderlichen Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
3.4
In den veranschlagten Kosten sind Anzahl Vorschläge der ersten Designphase ausgewiesen. Zusätzlich ist festgehalten, wie viele Korrekturrunden inbegriffen sind. Sämtliche weitere Änderungswünsche und Anliegen des Kunden, welche zu einer weiteren Designphase/Korrekturrunde führen, werden dem Kunden gemäss dem erforderlichen Zeitaufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.3.5
Der Kunde ist verpflichtet, ein klares und effizientes Projektmanagement zu führen und die Kommunikation in gebündelter Form zu gewährleisten. Das durch die Projektleitung erstellte Timing für das Projekt wird basierend auf den internen Ressourcen erstellt und gilt somit nach Absprache mit dem Kunden als verbindliche Projektplanung, um das Projekt termingerecht fertigstellen zu können. Projektverzögerungen und Mehrkosten, welche auf eine Verletzung dieser Pflicht oder auf sonstige Versäumnisse des Kunden zurückzuführen sind, gehen vollumfänglich zulasten des Kunden.
3.6
Augenweide setzt alles daran, die für die Leistungserbringung festgelegten Termine einzuhalten. Solche Termine sind jedoch unverbindlicher Natur und dienen lediglich der Einschätzung des voraussichtlichen Leistungstermins. Insbesondere gelten die für die Leistungserbringung festgelegten Termine nicht als Verfalltags- oder Fixtermine im Sinne der Artikel 102 Absatz 2 und 108 des Obligationenrechts, es sei denn, es bestehe eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung unter Hinweis auf diese Bestimmungen.
Ein möglicher Anspruch auf Verzugsschaden bleibt in jedem Fall auf den Wert der betroffenen (Teil-)Leistung beschränkt. Ausdrücklich ausgeschlossen werden Verzugsfolgeschäden, indirekte Schäden, Kosten für Ersatzleistungen, entgangener Gewinn und Schäden aus Betriebsunterbrechung. Ein Vertragsrücktritt des Kunden infolge Leistungsverzugs ist ausgeschlossen.
4. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
4.1
Rechnungen von Augenweide werden vorbehältlich einer vorgängigen schriftlichen Abmachung innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Dazu sind folgende Zahlungsmodalitäten definiert:
1. Akonto nach Auftragserteilung (50 % vom Gesamtbetrag)
2. Weitere Raten während Projektphase
3. Schlussrechnung nach Leistungserbringung
4.2
Die Zahlungen sind ohne Abzug von Skonto und dergleichen zu leisten. Die Verrechnung von irgendwelchen Gegenforderungen mit Forderungen von Augenweide ist ausdrücklich ausgeschlossen. Zahlungen sind unabhängig von einer möglichen Bemängelung der Leistungen oder einer behaupteten Gegenforderung zu entrichten. Ein Rückbehalt der Zahlung durch den Kunden ist nicht zulässig. Augenweide ist berechtigt, die Beseitigung allfälliger Mängel zu verweigern, solange der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht vollständig nachgekommen ist. Der Kaufpreis wird auch dann zur Zahlung fällig, wenn sich der Kunde in Annahmeverzug befindet.
4.3
Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist der Zahlungseingang bei Augenweide massgebend. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung seitens Augenweide in Verzug. Augenweide kann pro Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.00 in Rechnung stellen. Bei erfolgloser Mahnung kann die Forderung durch Augenweide an Dritte abgetreten werden.
4.4
Falls der Kunde in Zahlungsverzug geraten sollte, bewirkt dies das sofortige Fälligwerden sämtlicher Forderungen von Augenweide gegenüber dem Kunden. Das Nichteinhalten von Zahlungsbedingungen ermächtigt Augenweide zum Vertragsrücktritt sowie zur Geltendmachung von Schadenersatz und/oder die Ausführung vereinbarter Leistungen zu sistieren. Bereits geleistete Arbeit wird nach Aufwand verrechnet.
Bei Zahlungsverzug nach Beendigung des Vertrages, kann Augenweide dem Kunden den Zugang zu kreierten Daten, Websites resp. zu entwickelten Dienstleistungen verweigern.
4.5
Falls der Kunde in Zahlungsverzug oder (nach dem Ermessen von Augenweide) in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sollte, ist Augenweide berechtigt, für weitere Leistungen Vorauszahlung zu verlangen bzw. bereits eingegangene Aufträge nur gegen Vorauszahlung zu erledigen, auch wenn bei Vertragsabschluss andere Zahlungskonditionen vereinbart wurden. Sofern der Kunde vom Vertrag zurücktritt resp. Diesen vorzeitig beendigt, ist Augenweide berechtigt, die bereits geleisteten Aufwendungen vollumfänglich in Rechnung zu stellen.
4.6
Werden Augenweide nach Vertragsschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden infrage stellen, oder tritt eine erhebliche Gefährdung ihres Zahlungsanspruchs wegen Vermögensverfalls des Kunden ein oder kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so kann Augenweide Vorauszahlung oder Sicherheit binnen angemessener Frist fordern und die Leistung bis zur Erfüllung ihres Verlangens verweigern. Bei Verweigerung des Kunden oder fruchtlosem Fristablauf ist Augenweide berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne selber in Verzug zugeraten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Leistungen Dritter
5.1
Augenweide ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten inhouse auszuführen oder bei Bedarf in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Dritte (nachfolgend «Partner») zu übertragen.
5.2
Augenweide ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden Verträge mit Dritten abzuschliessen (Leistungen Dritter werden dem Kunden direkt in Rechnung gestellt oder durch Augenweide weiterverrechnet), soweit die diesbezüglichen Kosten seitens Kunden freigegeben wurden.
6. Daten und Unterlagen
6.1
Der Kunde stellt Augenweide die für die Ausführung des Vertrages notwendigen Daten, Datensammlungen, Informationen und Unterlagen (bspw. Logodaten, Bilder, Ton, Texte, Video, Adressdaten, Domainnamen, Marken, etc.) (nachfolgend «Materialien») kostenlos und zeitgerecht zur Weiterverarbeitung zur Verfügung, soweit deren Erstellung nicht Aufgabe von Augenweide ist.
6.2
Die Parteien behalten das Eigentum und alle Rechte an den übergebenen bzw. vertragsgemäss erstellten Materialien und die empfangende Partei garantiert, die Materialien ausschliesslich zu den im Rahmen des gemeinsam geschlossenen Vertrages nötigen Zweck zu nutzen. Überlassene Materialien sind nach Beendigung des gemeinsam geschlossenen Vertrages zurückzugeben oder sofern es sich um elektronische Materialien oder erstellte Kopien handelt, auf erste Aufforderung hin zu löschen resp. zu vernichten.
6.3
Die Parteien bestätigen, über sämtliche (Immaterialgüter-) Rechte an den überlassenen Materialien zu verfügen. Eine allfällige Verletzung von Rechten Dritter durch die verarbeitende Partei (aufgrund der ihr überlassenen Materialien) führt zu einer vollumfänglichen Schadloshaltungspflicht der überlassenden Partei.
6.4
Der Kunde informiert Augenweide vor Beginn der Vertragsausführung über allfällige Besonderheiten oder Voraussetzungen sowie über gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften, soweit diese für die Entwicklung und den Gebrauch der Arbeitsresultate von Bedeutung sind (z. B. Corporate Design, Einsatz von Zertifizierungen bei Verpackungen für den Detailhandel usw.). Allfällig entstandener Mehraufwand, welcher seitens Augenweide aufgrund Informationsmangel bezüglich solcher Vorschriften und behördlicher Rahmenbedingungen entstanden ist, geht vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
6.5
Der Kunde ist verpflichtet, eine Sicherheitskopie der Augenweide überlassenen Daten zu erstellen und zu behalten. Augenweide haftet nicht für verloren gegangene Daten.
7. Datenschutz
7.1
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche anwendbaren datenschutzrechtliche Vorschriften vollumfänglich einzuhalten.
7.2
Augenweide hat das Recht, den Kunden und die abgeschlossenen Projekte als Referenz zu verwenden. Der Kunde erteilt hierzu seine ausdrückliche Einwilligung.
8. Nutzungsrecht
8.1
Mit Bezahlung der Schlussrechnung und Begleichung allenfalls weiterer offenen Forderungen gehen automatisch alle vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte der umgesetzten Massnahmen (Kreationen, Gestaltungen, Programmierarbeiten) an den Kunden über. Eigentumsrechte (insbesondere auch Urheberrechte) werden hingegen nicht übertragen.
8.2
Augenweide hat das Recht, auf sämtlichen Produkten Hinweise auf ihre Urheberschaft anzubringen.
8.3
Die (teilweise) Verwendung der von Augenweide mit dem Ziel eines nachfolgenden Vertragsabschlusses vorgestellten oder übergebenen Konzepte, Arbeiten, Leistungen und Ideen (unabhängig von deren Urheberrechtsschutz) bedarf auch in abgeänderter Form der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Augenweide. Auch durch die Bezahlung eines Präsentationshonorars an Augenweide werden keinerlei Nutzungsrechte am Inhalt solcher Präsentationen übertragen.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1
Nach Lieferung hat der Kunde das Produkt resp. die erbrachten Dienstleistungen (nachfolgend «Produkt») unverzüglich zu prüfen und Augenweide allfällige Mängel oder Fehler spätestens innert 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. Nach ungenutztem Ablauf dieser Frist oder bei Mängelrügen, welche die Funktionalität des Produktes nicht beeinträchtigen, gilt das Produkt als vom Kunden abgenommen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Sollten von Augenweide zu vertretende Sach- oder Rechtsmängel vorhanden sein, welche die Funktionalität des Produktes beeinträchtigen, so wird Augenweide – nach eigener Wahl – die Mängel beheben oder aber die vereinbarte Vergütung herabsetzen. Jeder weitere Anspruch wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere Schadenersatz, Mangelfolgeschaden oder Rücktritt ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Ersatzvornahme durch Dritte auf Kosten von Augenweide. Sofern sich Augenweide entscheidet, die ihr mitgeteilten Mängel zu beheben, hat der Kunde ihr dazu Gelegenheit zu geben.
9.2
Nicht möglich sind Mängelrügen in Hinblick auf Leistungen, welche Augenweide im Rahmen der ihr zukommenden gestalterischen und schöpferischen Freiheit getätigt hat (Konzepte, Designs etc.). Diesbezüglich verpflichtet sich Augenweide zur üblichen Sorgfalt und hat die ihr übertragenen Aufgaben zur bestmöglichen Qualität auszuführen.
9.3
Nicht von Augenweide zu vertreten sind Mängel, welche auf höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung resp. Handhabung durch den Kunden, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse, nicht vorgängig schriftlich genehmigte Eingriffe des Kunden, vom Kunden selber veranlasste Änderungswünsche an Designs, Websiten und allg. Daten und/ oder Störungen durch Dritte (Druck, Viren, Würmer usw.) zurückzuführen sind. Wird das Produkt durch unsachgemässe Nutzung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umgebungseinflüsse oder Einwirkungen des Kunden, resp. dessen Mitarbeitenden und Hilfspersonen oder Dritten (z.B. Viren, Würmer etc.), abgeändert oder beeinträchtigt, so erlischt die Gewährleistungspflicht und Haftung von Augenweide automatisch.
9.4
Darstellungen und Möglichkeiten der technischen Umsetzung von webbasierten Lösungen können je nach Device, Browser und Browserversion stark variieren. Augenweide garantiert die Darstellung und Browsertauglichkeit der entwickelten webbasierten Lösung ausschliesslich im schriftlich zugesicherten Umfang.
9.5
Der Kunde garantiert in Bezug auf sämtliche Augenweide übergebenen Materialien sämtliche für die zur vertragskonformen Verwendung durch Augenweide notwendigen Rechte zu besitzen. Der Kunde verpflichtet sich, Augenweide von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den an Augenweide übergebenen Materialien und den damit verbundenen Kosten vollumfänglich schadlos zu halten.
9.6
Soweit nicht explizit vereinbart, garantiert Augenweide nicht, dass das Produkt den Anforderungen und den Zwecken von Dritten genügt oder mit anderen von Dritten ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Ebenso garantiert Augenweide nicht, dass das erstellte Produkt den Kunden befähigt, den von ihm beabsichtigten wirtschaftlichen oder sonstigen Zweck zu erreichen.
9.7
Die Haftung von Augenweide, deren Mitarbeitenden und deren Hilfspersonen gegenüber dem Kunden wird soweit als gesetzlich zulässig wegbedungen. Insbesondere haftet Augenweide in keinem Fall für leichte Fahrlässigkeit, indirekte und mittelbare Schäden, Folgeschäden, Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, sonstige Vermögensschäden des Kunden, und/-oder nicht realisierte Einsparungen. Die Ratschläge und Empfehlungen von Augenweide beruhen auf einer angemessenen Prüfung und erfolgen ausserhalb jeglicher vertraglichen Verpflichtung. Soweit die Haftung von Augenweide ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung deren Mitarbeitenden.
10. Schlussbestimmungen
10.1
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, unwirksam werden oder eine Lücke enthalten, so berührt oder beeinträchtigt dies die Gültigkeit, Vollstreckbarkeit und Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen in keiner Weise. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung, die der von den Parteien gewollten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt, als von Anfang an wirksam vereinbart. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
10.2
Änderungen, Ergänzungen sowie Abweichungen vorliegender AGB haben ausschliesslich in gegenseitiger schriftlicher Übereinkunft (E-Mail genügt) zu erfolgen.
10.3
Während der Dauer des gemeinsam geschlossenen Vertrages sowie während zweier Jahre über dessen Beendigung hinaus, ist es dem Kunden ausdrücklich untersagt, ohne die schriftliche Zustimmung von Augenweide deren Mitarbeitende direkt oder indirekt abzuwerben, anzustellen oder zu beauftragen (vertragliches Abwerbeverbot). Bei Verletzung dieser Verpflichtung schuldet der Kunde der Augenweide eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 50’000. Die Geltendmachung zusätzlicher Schadenersatzansprüche bleibt jedoch ausdrücklich vorbehalten. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Einhaltung des vorliegenden Abwerbeverbotes.
10.4
Allfällige Differenzen versuchen die Parteien vorerst einvernehmlich untereinander zu regeln. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der jeweils aktuelle Sitz von Augenweide (derzeit CH-4528 Zuchwil). Augenweide ist zusätzlich berechtigt, den Kunden an seinem Sitz bzw. Wohnsitz oder an jedem anderen ordentlichen Gerichtsstand zu belangen.
10.5
Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrecht (einzig Art. 116 IPRG, welcher eine ausdrückliche Rechtswahl wie die vorliegende explizit zulässt, soll von diesem Ausschluss nicht betroffen sein).
Zuchwil, 2024